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Ecodetergente Vert von Chante Clair aus Italien – flüssiges Waschmittel mit Eukalyptusduft für die Waschmaschine. Vereint hohe Reinigungskraft mit Rücksicht auf Haut und Umwelt: nicht an Tieren getestet, ohne Farbstoffe, frei von Nickel, Quecksilber, Blei, Kobalt und Chrom, mit Tensiden aus erneuerbaren Quellen und Flasche aus recyceltem Kunststoff.

Hersteller:Real Chimica S.r.l., Via Monte Santo 37, 20831 Seregno (MB), Italien
Herkunft:Italien
Elektronische Kontaktadresse:privacy@gruppodesa.com
Inhalt:1428 ml
EAN:8015194528720
Anwendung/Dosierung:1 Kappe = 60 ml. Für 4-5 kg Wäsche (mittlere Wasserhärte 15-25°f): mittlere Verschmutzung 51 ml, starke Verschmutzung 91 ml. Hartes Wasser (>25°f): +15 ml. Weiches Wasser (<15°f): -15 ml. Handwäsche pro 10 Liter Wasser: 51 ml. Ab 6-7 kg Wäsche 25 ml mehr zugeben. Ergibt ca. 28 Standarddosierungen.
Inhaltsstoffe:5-15%: Anionische Tenside. <5%: Nichtionische Tenside, Seife, Phosphonate. Weitere Bestandteile: Enzyme, Parfum, Phenoxyethanol, Benzisothiazolinon, Natriumpyrithion. Die enthaltenen Tenside sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 leicht und vollständig biologisch abbaubar.
Gefahren- und Sicherheitshinweise:Achtung. Verursacht schwere Augenreizung. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Augen und Gesicht schützen. Bei Kontakt mit den Augen: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen, sofern dies leicht möglich ist. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen. UFI: FK5V-AJ61-R003-4DWU
Lagerung:Kühl und trocken lagern. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Die Angaben zu Inhaltsstoffen und Sicherheitshinweisen erfolgen nach Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien sowie Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Für verbindliche Angaben ist stets die Originalverpackung maßgeblich.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-VO) – Art. 9 Abs. 3 i. V. m. Anhang VII (Inhaltsstoffe); Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) – Art. 17 (Kennzeichnungselemente), Art. 25 i. V. m. Anhang VIII (UFI-Pflicht).